Mietbedingungen
Der Vermieter und der Mieter schließen einen Mietvertrag über das in 52156 Monschau (Deutschland), Unterer Mühlenberg 23, gelegene Ferienhaus zu den im Vertrag und in den beigefügten Buchungsbedingungen genannten Bedingungen ab. Der Mietvertrag wird für den Zeitraum und zu dem im Vertrag angegebenen Mietpreis und den zusätzlichen Kosten abgeschlossen.
Die Ferienunterkunft ist für die private Nutzung als Ferienhaus gedacht, also für maximal 10 Personen.
Die Ferienunterkunft wird nur dem Mieter und seinen Reisebegleitern zur Nutzung überlassen. Eine andere oder weitergehende Nutzung ist nicht gestattet, so dass das Mietobjekt weder ganz noch teilweise an Dritte zur Vermietung, Untervermietung oder anderweitigen Nutzung überlassen werden darf.
Der Hauptmieter nutzt das Mietobjekt wie ein guter Mieter und sorgt dafür, dass seine Mitreisenden dasselbe tun. Der Hauptmieter haftet für die von ihm und seinen Mitmietern verursachten Schäden. Bei Beendigung des Mietvertrags muss sich das Mietobjekt in demselben Zustand befinden wie zu Beginn und vollständig von allem Müll befreit sein.
Kühlschränke, Gefriertruhen und Backöfen müssen bei Abreise immer vom Mieter gereinigt werden, unabhängig von der ausgestellten Endreinigung. Im Falle von Fahrlässigkeit, Zerstörung oder Verschmutzung unserer Geräte werden die Kosten für die Beschädigung oder Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die im Ferienhaus ausliegende und per E-Mail übermittelte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und muss daher strikt eingehalten werden.
Es gilt das Gesetz, das Lärm im Freien nach 22 Uhr verbietet. Wer sich nicht daran hält, kann ohne Vorwarnung und ohne Rückerstattung der Mietkosten aus dem Ferienhaus entfernt werden. Wenn die Polizei von Nachbarn gerufen wird, ist der Hauptmieter für die Erstellung der PV und die damit verbundenen Kosten verantwortlich.
Der Vermieter kann nicht für Verlust, Diebstahl, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art haftbar gemacht werden, die den Mietern des Ferienhauses und der dazugehörigen Einrichtungen zugefügt werden …
Der Vermieter haftet nicht für eine Unterbrechung, Änderung oder Verhinderung des Aufenthalts des Mieters, wenn dies auf Witterungsbedingungen, unvorhergesehene oder unüberwindbare Ereignisse, die durch die Arbeit Dritter oder der Regierung verursacht werden, Unterbrechungen in der Versorgung mit Versorgungseinrichtungen, … zurückzuführen ist.